Der Verein trägt den Namen Bogensportclub Wendisch Evern e.V. und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nr. 913 eingetragen. Er wurde am 18.01.1983 gegründet und hat seinen Sitz in Wendisch Evern.
Der Verein ist unmittelbares Mitglied im Bezirksschützenverband Lüneburg e.V. und damit mittelbares Mitglied in den übergeordneten Verbänden. Der Bogensportclub Wendisch Evern e.V. ist ferner Mitglied im Kreissportbund Lüneburg e.V. und dadurch in den übergeordneten Verbänden. Der BSC behält sich vor, anderen Verbänden beizutreten, die dem Vereinszweck dienlich sind. Hierzu ist ein Vorstandsbeschluss notwendig Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zweck, Aufgaben und Grundsätze des Vereins ist die Ausübung und Förderung des Bogensports als Leibesübung nach den jeweils geltenden Richtlinien des Deutschen Schützenbundes und ggf. anderer Verbände. Die Förderung der Jugend auf diesem Gebiet ist eingeschlossen. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Die Vereinsmitglieder können am regelmäßigen Training und ggf. an Wettkämpfen teilnehmen.
Die Organe des Vereins sind
a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand
c) Ehrenrat
Der Vorstand ( a – c ) vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ihm obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende, leitet die Verhandlungen des Vorstands und des Vereins. Er beruft den Vorstand, sooft die Lage der Geschäfte dies erfordert oder zwei Vorstands- Mitglieder dies beantragen, ein. Die Einladungen zu den Sitzungen können mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Der 1. Vorsitzende bringt auch die Mitgliederversammlung ein.
Der Schriftführer hat über jede Verhandlung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen, insbesondere deren Beschlüsse aufzusetzen. Die Protokolle sind vom Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.
Der Kassenwart verwaltet die Kasse des Vereins, führt ordnungsgemäß Buch über Einnahmen und Ausgaben und hat der Jahreshauptversammlung einen mit Belegen versehenen Rechnungsbericht zu erstatten.
Sie werden durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören. In jedem Jahr scheidet ein Kassenprüfer aus. Eine Wiederwahl ist frühestens nach drei Jahren möglich. Die Kassenprüfer haben der Mitgliederhauptversammlung über das Ergebnis Bericht zu erstatten und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstands. Dieser Antrag kann auch aus der Versammlung gestellt werden.
Die Anschrift für den Verein ist die des 1. Vorsitzenden, wenn nicht in besonderen Fällen anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.
Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme und der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung vom 18. 01. 1983 angenommen und durch die Mitgliederversammlungen vom 29.04.1983, 21.01.1984, 05.01.1991, 10.02.2006, 26.11.2010 u. 25.10.2013 geändert, eingetragen beim Amtsgericht Lüneburg unter VR 913.
Ivo Windmüller,
1. Vorsitzender